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Staatliche Vergütungen steigen

Das große „Sommerpaket“ für den Ausbau der Erneuerbaren Energien soll dabei helfen, deren Anteil am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt zu verdoppeln. Mit diversen Maßnahmen werde die Geschwindigkeit verdreifacht, in der dies geschehen soll, wie das Bundeswirtschaftsministerium erklärte. Das Team der Proinvesta hat den Stand der Dinge übersichtlich für Sie zusammengefasst.


Im Frühjahr 2022 wurde in einem Entwurf des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums das sogenannte „Osterpaket“ vorgestellt und vom Bundeskabinett am 6. April als Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Am 7. Juli hat der Bundestag das überarbeitete EEG mit 379 Stimmen angenommen. 281 Abgeordnete votierten dagegen. Die Bundesländer bestätigten die Gesetzesvorlage im Bundesrat einen Tag danach.



Abschaffung der EEG-Umlage


Bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Damit entfallen für Endverbraucher 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Energieversorger erhielten den gesetzlichen Auftrag, den Wegfall der Gebühr vollständig an die Kunden weiterzugeben.


Zudem wurde die Nutzung erneuerbarer Energien als sicherheitsrelevantes öffentliches Interesse im EEG 2023 festgeschrieben. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die dem öffentlichen Auftrag der Energieversorgung nicht nachkommen, unter staatliche Aufsicht gestellt oder sogar komplett verstaatlicht werden können. Dies dürfte derzeit vor allem Unternehmen wie die hiesigen Filialen der russischen Energielieferanten betreffen.



Steigende Tarife


Die Tarife wurden, anders als im Oster-Entwurf vorgesehen, von den beteiligten Parteien in neuen Größenordnungen ausgehandelt.


Die Basis-Einspeisevergütung für Anlagen mit Überschusseinspeisung bis 10 kWp wurde mit 8,6 Cent angelegt, Anlagen bis 40 kWp erhalten 7,5 Cent und bis 750 kWp 6,2 Cent.


Der Zuschlag für die Volleinspeisung wurde hingegen etwas niedriger angesetzt als im Osterpaket. Bis 10 kWp Leistung werden dort insgesamt 13,4 Cent pro Kilowattstunde vergütet, bis 100 kWp sind es 11,3 Cent, bis 300 kWp 9,4 Cent.



Weitere Regelungen und Anreize


Die sogenannte „Bagatellgrenze“ für die Ausschreibung von PV-Anlagen steigt auf ein Megawatt (bislang 750 kWp für Freiland- und 300 kWp für Dachanlagen).


Die Grenze, ab der für Stromeinkünfte aus PV-Anlagen Einkommens- und Gewerbesteuer fällig werden, steigt auf 30 kWp.


Die Neuregelung des Gesetzes gestattet zudem die Anmeldung von zwei Anlagen auf einem Dach, was nicht zuletzt Landwirten oder Gewerbebetrieben Eigenverbrauch und Teileinspeisung erleichtern soll.


Im ursprünglichen Entwurf war ein Solar-Randstreifen für Autobahnen und Schienenwege von 200 Metern Breite vorgesehen. Der finale Beschluss geht weit darüber hinaus. Im neuen EEG sind es 500 Meter.



Pauschale Fristverlängerungen


Nicht Teil des EEG, aber regelungsbedürftig sind nach wie vor die geltenden Fertigstellungsfristen für PV-Anlagen. Im Solar-Freiflächen-Bereich greifen bisher Strafen bei nicht fristgerechter Umsetzung von EEG-Projekten innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Anmeldung.


Aufgrund der bestehenden Material-Lieferengpässe wird daher eine kurzfristig wirkende pauschale Verlängerung der Realisierungszeiten um ein Jahr gefordert – und zusätzlich eine Verordnungsermächtigung für die Bundesnetzagentur, um derlei Fertigstellungsfristen künftig auch ohne Gesetzesänderung anpassen zu können.


Da eine Vielzahl im Bau befindlicher Projekte von der aktuellen Versorgungslage betroffen sind, gehen wir fest davon aus, dass dies umgehend geschehen wird.



Der „atmende Deckel“ hat ausgedient


Ähnliches gilt für den „atmenden Deckel“ bei der Berechnung der Degression der Vergütungssätze. Er ermöglichte bislang eine dynamische Anpassung der Degression in Relation zur Ausbaugeschwindigkeit von PV-Anlagen.


An seine Stelle tritt künftig eine lineare Degression in Höhe von halbjährlich einem Prozent. Sie greift erstmalig zum 1. Januar 2024. Im Jahr 2023 bleiben die Vergütungssätze für Freiflächenanlagen und Dachanlagen unverändert.





Fit bis 55


Auch auf europäischer Ebene tut sich etwas: Die Energie- und Umwelträte der EU haben die Stellschrauben für eine klimaneutrale europäische Wirtschaft neu justiert. Laut der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie wurde das bislang verbindliche Ziel für 2030 von 32 auf 40 Prozent angehoben.


Darüber hinaus wurden Sektorziele festgelegt, mit denen erneuerbare Energien aller Abteilungen europaweit deutlich gesteigert werden soll. Das Paket nennt sich „fit for 55“ und steht für die Senkung der Klima-Emissionen um 55 Prozent bis 2030.


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