Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Es trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und wurde seither stetig weiterentwickelt.
In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die dadurch ausgelöste Energiekrise wurde die neueste Fassung des EEG am 7. Juli 2022 durch den Bundestag in Berlin verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen haben wir im Blog Staatliche Vergütungen für Sie zusammengefasst.
Das EEG legt die Zahlungen der Mindestvergütungen für Photovoltaikanlagen für die Dauer von 20 Jahren fest. Hinzu kommt das Jahr der Inbetriebnahme. Maximal ist also eine Vergütungsdauer von 21 Jahren möglich.
Das EEG garantiert die Abnahme und Vergütung des Stroms. Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage festgelegt und bleibt gleich – für die gesamte Laufzeit von 20 bis 21 Jahren.
Woher stammt das Geld für die Einspeisevergütung?
Das EEG ist kein Subventionsgesetz, wie oft falsch dargestellt. Solarstrom erhält keine direkte staatliche Förderung. Er bekommt durch das EEG lediglich einen staatlichen Rahmen; es werden Anreize gesetzt.
Weder der Staat noch die Steuerzahler kommen für die Rechnung an die Betreiber regenerativer Energieerzeugungs-Anlagen auf. Die Vergütung erfolgt also nicht aus Steuergeldern. EEG-Ausgaben sind kein Posten im Bundeshaushalt. Dies regeln laut Gesetz die regionalen Energieversorger und deren Stromkunden.
Was genau regelt das EEG?
Wer Strom aus erneuerbaren Quellen produziert oder Anlagen zur Stromerzeugung betreibt, erhält eine finanzielle Förderung. Das EEG regelt die Einspeisung des Stroms durch die Netzbetreiber und die Vergütung der Produzenten. Durch diese Absicherung werden die Produzenten in die Lage versetzt, ihre klimafreundliche Investition zu refinanzieren.
Die Netzbetreiber verkaufen den Strom an der Strombörse. Ist der Preis an der Börse niedriger als jener, der dem Erzeuger dafür gezahlt werden musste, regelt die im EEG festgelegte Einspeisevergütung den finanziellen Ausgleich.
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