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Staatliche Vergütungen steigen

Das große „Sommerpaket“ für den Ausbau der Erneuerbaren Energien soll dabei helfen, deren Anteil am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt zu verdoppeln. Mit diversen Maßnahmen werde die Geschwindigkeit verdreifacht, in der dies geschehen soll, wie das Bundeswirtschaftsministerium erklärte. Das Team der Proinvesta hat den Stand der Dinge übersichtlich für Sie zusammengefasst.


Im Frühjahr 2022 wurde in einem Entwurf des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums das sogenannte „Osterpaket“ vorgestellt und vom Bundeskabinett am 6. April als Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Am 7. Juli hat der Bundestag das überarbeitete EEG mit 379 Stimmen angenommen. 281 Abgeordnete votierten dagegen. Die Bundesländer bestätigten die Gesetzesvorlage im Bundesrat einen Tag danach.



Abschaffung der EEG-Umlage


Bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Damit entfallen für Endverbraucher 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Energieversorger erhielten den gesetzlichen Auftrag, den Wegfall der Gebühr vollständig an die Kunden weiterzugeben.


Zudem wurde die Nutzung erneuerbarer Energien als sicherheitsrelevantes öffentliches Interesse im EEG 2023 festgeschrieben. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die dem öffentlichen Auftrag der Energieversorgung nicht nachkommen, unter staatliche Aufsicht gestellt oder sogar komplett verstaatlicht werden können. Dies dürfte derzeit vor allem Unternehmen wie die hiesigen Filialen der russischen Energielieferanten betreffen.